Wir haben die häufigsten Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, zusammengetragen und bentworten sie hier so leicht und verständlich wie möglich.
Immer noch eine Frage offen? Gerne können Sie uns diese auch stellen. Bitte benutzen sie hierzu das Support-Formular.
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Wenn ein Angebot nach §20 SGBV zertifiziert - also offiziell geprüft - ist, dann kann ein Mitarbeiter die Auslagen der Rechnung für das Angebot vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen.
Eine Prüfung kann z.B. von der Zentrale Prüfstelle Prävention vorgenommen werden.
Die Abkürzung SGBV steht für den Gesetzestext "Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung"
Nach der Buchung wird die Leistung in Anspruch genommen oder ein Artikel gekauft. Dann wird eine Rechnung vom jeweiligen Anbieter ausgestellt. Die Rechnung wird dann vom Mitarbeiter bezahlt. Danach muss die Rechnung hier im Portal zur Erstattung eingereicht werden (Buchungen -> Meine Buchungen -> jeweilige Buchung auswählen -> Rechnung hochladen.
Nach Prüfung wird die Rechnung dann an den Arbeitgeber zur Erstattung über die Gehaltsabrechnung weitergeleitet. Der Arbeitgeber erstattet dann den Betrag als Bruttobezug oder - bei steuerfreien Angeboten - als Nettobezug.
Bei der Rechnung muss zunächst geprüft werden, ob sie der Leistung entspricht und danach Erstattungen bei der Krankenkasse abgefragt werden. Das kann nur der Leistungsepfänger selber tun.
Mit der Bezahlung der Rechnung wird die sachliche Richtigkeit dokumentiert.
Wir planen dieses Verfahren im kommenden Jahr zu vereinfachen und arbeiten hieran gemeinsam mit Finanzämtern und Arbeitgebern.
Das Budget ist immer gültig bis zum 31.12. eines Jahres. Wenn zum 31.12. das Budget nicht komplett verbraucht wurde, verfällt das Restbudget. Ein Übertrag in das Folgejahr ist nicht möglich.
Wenn Leistungen noch vor Jahresende gebucht wurden, können Rechnungen für Leistungen auch im Folgejahr eingelöst werden, sofern das binnen der Einreichungsfrist erfolgt (bis zu 6 Wochen nach dem Buchungszeitpunkt).
Eine Buchung / ein Leistungsgutschein ist 6 Wochenlang gültig.
Wenn in dieser Zeit keine Rechnung dafür hochgeladen wurde, verfällt er. Es kann dann keine Rechnung mehr dafür eingereicht werden und auch nicht erstattet werden. Das für die Buchung reservierte Budget wird freigegeben und kann für weitere Buchungen verwendet werden.
Falls bereits eine Rechnung für die Buchung vorliegt, empfehlen wir neue Buchung zu machen und die Rechnung dann damit einzureichen.